Unfall im Homeoffice – welche Versicherung zahlt?

Das Arbeiten im Homeoffice gewinnt bei vielen Arbeitgebern immer mehr an Bedeutung. Viele stellen Ihren Arbeitnehmer die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung, schließlich bringt das Arbeiten in den eigenen vier Wänden für beide Seiten einige Vorteile. Doch auch beim Arbeiten in den eigenen Wänden kann während der Arbeitszeit ein Unfall passieren. Hier kommt die Frage auf, wann bezahlt welche Versicherung?

Grundsätzlich ist ein Unfall, der während einer versicherten Tätigkeit passiert, ein Arbeitsunfall. Er gehört damit in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist nicht der Tätigkeitsort maßgebend, vielmehr stellt sich die Frage, ob die Ausführung der Arbeit, bei der das Malheur passiert, im direkten Zusammenhang mit Ihren beruflichen Aufgaben steht. Stürzt beispielsweise ein versicherter Arbeitnehmer im Homeoffice auf der Treppe, weil er die dienstlich notwendige Internetverbindung prüfen wollte, so ist dieser Unfall versichert. Fällt er stattdessen, weil er zur Tür geht, um eine private Postsendung anzunehmen, liegt dies nicht im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Leuchtet diese Sachlage noch ein, so wird es komplizierter, wenn der Mitarbeiter sein Home-Office im Obergeschoß seines Wohngebäudes hat und sich im Erdgeschoß etwas zu trinken holen möchte. Wie sieht es aus, wenn Sie das Gebäude betreten, in dem Ihr Homeoffice-Schreibtisch steht und sich dabei verletzen? Es ist zwar schwierig, in solchen Fällen zwischen Tätigkeiten im privaten Bereich und dienstlichen Verrichtungen zu unterscheiden. In beiden Fällen liegen jedoch urteile des BGH vor, in denen sowohl die Tätigkeit der Nahrungsaufnahme wie auch das Betreten des Hauses nicht der gesetzlichen Unfallversicherung des Arbeitgebers unterliegen.

Wer seine Tätigkeit an seinem Arbeitsplatz in der Firma seines Arbeitgebers verrichtet, ist auf vielen Wegen unfallversichert. Sei es der Weg zur Kita, um die Kleinen dort vor der Arbeit ab zugeben, der Gang zur Toilette oder in eine andere Tage, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Im Homeoffice dagegen sieht vieles anders aus, hier zählen die Nahrungsaufnahme, die Fahrt zum Kindergarten und wieder zurück sowie das Brötchen holen als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“. Das heißt, in allen Fällen greift nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Wer für einen Rundumschutz im Homeoffice und im privaten Bereich sorgen möchte, sollte darüber nachdenken, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese schützt sowohl bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden als auch in der Freizeit vor den Folgen eines Unfalls oder ähnlichen Mißgeschickes.

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