Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Chris / pixelio.de

Jährlich nehmen immer mehr die Sturmschäden zu. Das eigene oder gemietete Haus und das Auto werden dabei häufig Teil der Zerstörung vom Orkan. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, ob die Haft­pflicht­versicherung, Wohn­gebäude­versicherung oder Voll­kasko­versicherung zahlt, wenn durch Bäume die eigenen vier Wänden oder das Auto beschädigt wurden.

Sturmschäden am Haus

Durch den Orkan werden die meisten Schäden am Haus verursacht. Die Wohn­gebäude­versicherung übernimmt die Sturmschäden, wenn in der Police des Versicherten diese vermerkt wurden und der Sturm wenigstens Windstärke acht beträgt. Der Versicherte muss selbst keine Messungen vornehmen, sondern kann diese von der nächst gelegenen Wetterstation entnehmen. Wenn Dächer abgedeckt, Schornsteine umgestürzt sind oder das Haus durch entwurzelte Bäume beschädigt wurde, dann kommt die Wohn­gebäude­versicherung für diese Schäden auf. Ist die Garage oder das Gartenhäuschen in der Police eingetragen, zahlt auch hier die Wohn­gebäude­versicherung den Schaden z. B. durch umgestürzte Bäume. Sehr kostspielig kann es für den Hausbesitzer werden, wenn er keine Haft­pflicht­versicherung abgeschlossen hat. Selbst Mieter sollten eine Haft­pflicht­versicherung haben. Denn es reicht schon, wenn vom Balkon durch den Orkan ein Blumentopf einen Passanten verletzt. Trägt er dabei nicht nur geringe, sondern auch lebenslange Verletzungen davon, kann schlimmstenfalls damit der Mieter in die Privatinsolvenz kommen, da der Verunglückte Anspruch auf Schadensersatz hat.

Schäden durch den Orkan an Fahrzeugen

Beim Auto werden die Sturmschäden von der Voll­kasko­versicherung ersetzt, auch wenn die Windstärke unter acht gemessen wurde. Dabei kommt die Voll­kasko­versicherung auch bei Schäden auf, die durch Äste, Ziegel oder andere umherfliegende Objekte entstanden sind. Wird während ein Orkan tobt mit dem Auto ein Unfall gebaut, dann wird eine Voll­kasko­versicherung für das Fahrzeug benötigt. Bei einer Voll­kasko­versicherung hat allerdings der Betreffende die Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Höhe selbst zu begleichen. Nur beim selbst verursachten Schaden werden die Unfallverursacher zurückgestuft. Ein Orkan kann auch für den Autofahrer teuer werden. Die Haft­pflicht­versicherung zahlt, wenn beispielsweise auf ein stehendes Auto Dachziegel oder Bäume fallen.

Bildquelle: Chris  / pixelio.de

 

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