Das Ruhen der Krankenversicherung – Das sollten Sie wissen

Thorben Wengert / pixelio.de

Wer beruflich als Selbständiger tätig ist und seine Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen kann, den bestraft das Gesetz mit all seiner zur Verfügung stehenden Macht und Härte.

Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Jeder Bürger muss krankenversichert sein. Wenn Sie nun als Selbständiger zwei Monatsbeiträge im Rückstand sind und trotz Mahnung Ihre Beiträge nicht bezahlen können, wird man das „Ruhen“ der Leistungen feststellen. Die Versicherung zahlt dann nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zunächst belässt es die Krankenversicherung dabei. Sie werden lange nichts mehr von Ihr hören. Berichten von Betroffenen zufolge, oft über ein halbes Jahr nicht. Auf Grund dessen, könnte man meinen, die Beiträge „ruhen“ ebenfalls; oder wurden, wie die Leistungen der Versicherung, auf ein Minimum reduziert. Spätestens, wenn Sie Post von deren Anwalt bekommen, werden Sie eines Besseren belehrt. Dieser fordert nebst Anwaltskosten, die gesamten, nicht bezahlten Versicherungsbeiträge zurück, und zwar in voller Höhe. Hinzu kommen Zinsen, Zinseszins und Säumniszuschläge. Schnell ist man bei einem Schuldbetrag von drei- bis viertausend Euro.

Nun schnappt die Schuldenfalle zu. Denn wer bisher die Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen konnte, der kann auch den, vom Anwalt geforderten Betrag, nicht bezahlen. Selbst wenn Sie nun in der Lage wären, die üblichen Versicherungsbeiträge zu bezahlen, müssten Sie noch eine Ratenrückzahlungsvereinbarung, für Ihre noch bestehenden Schulden bei der Versicherung, aushandeln. Sollte das alles nichts nützen, weil Sie immer noch nicht bezahlen können, wird die Krankenversicherung beziehungsweise deren Anwalt, gnadenlos gegen Sie vorgehen. Diese Leute haben nun die Macht, Sie in die Insolvenz zu treiben.

Die Politik hat hier klare Gesetzeslücken hinterlassen. Die Leistungen der Krankenversicherung auf ein Minimum zu reduzieren, ohne auch den Versicherungsbeitrag zu senken, ist ein Unding. Die Regierung muss an dieser Stelle nachbessern und entsprechend die Gesetze ändern. Denn, wer nicht mehr in der Lage ist, Einkommen zu erwirtschaften, sei es durch Krankheit oder sonstige Schicksalsschläge, der sollte nicht auch noch bestraft werden.

Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de

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