Beratungsfehler – An wen soll ich mich wenden?

Bei der Komplexität der auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte kann es natürlich vorkommen, dass Missverständnisse bei der Beratung auftreten. Vielfältige Gründe können zu einer unpassenden Polizze führen, sei es Fehleinschätzung des Risikos, falsche Vorstellungen des Versicherten oder ganz einfach Unachtsamkeit des Beraters. Wie geht man nun am besten vor, wenn man der Ansicht ist, einen fehlerhaften Vertrag in Händen zu halten?

Der Fall, den ich Ihnen dazu erzähle, spielte in der Donaustadt Wien. Dabei wurde beim Verkaufsgespräch verabsäumt darauf aufmerksam zu machen, dass das betreffende Produkt nur für in Österreich Einkommensteuerpflichtige abgeschlossen werden kann. Der Kunde ist aber Bediensteter der dort ansässigen UNO, fällt also nicht unter diese Kriterien, und das hätte dem Berater auffallen müssen. Der mangelhaft Versicherte erklärte berechtigterweise den Vertrag nicht mehr weiter führen zu wollen. Diese Erklärung lehnte der Versicherer ab, was dazu führte, dass der UNO-Bedienstete Beschwerde beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) einlegte. Ein klassischer Fehler von Beschwerdeführern, da der Verband die Interessenvertretung der Versicherer ist, und dieser mit den gleichen Argumenten die Reklamation ablehnte.

Der Herr hatte bereits das Thema abgeschlossen, als er beiläufig bei einem Abendessen seine Geschichte erzählte, und ein am Tisch sitzender Versicherungsfachmann ihn darauf aufmerksam machte, dass es sehr wohl noch Möglichkeiten gibt, seine Beschwerde durchzufechten. Staatliche Anlaufstelle für das Fehlverhalten von Versicherungsunternehmen ist grundsätzlich die Finanzmarktaufsichtsbehörde. Ihr obliegt die Vertretung der Anliegen der Versicherungsnehmer.

Da es sich um ein konkretes Beispiel aus Österreich handelt, hier ein praktischer Hinweis für unsere Leser aus Deutschland oder der Schweiz: Die zuständige Aufsichtsbehörde, somit Beschwerdeanlaufstelle, finden Sie üblicherweise auf ihrem Versicherungsvertrag verzeichnet. Daneben sind Sie immer gut beraten, mit dem Verbraucherschutz Kontakt aufzunehmen.

Die Komponenten, die zu einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz führen, sind vielfältig, und können vom zertifizierten Versicherungsfachmann an die jeweilige Situation passend ausgewählt werden. Ungleich schwieriger wird es bei einem Versicherungsvertrag Beschwerde einzulegen, den man online abgeschlossen hat. Die Einschätzung des Risikos liegt voll und ganz beim Versicherungsnehmer, und dazu trägt er die uneingeschränkte Gefahr, sich für einen unangemessenen Vertrag entschieden zu haben. Ein Grund mehr auf die Kompetenz eines Beraters zu vertrauen.

 

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