Private Haftpflichtversicherung

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Wer Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Diese gesetzliche Vorgabe (§ 823 BGB) gilt unbegrenzt und unabhängig von der Einkommens- und Vermögenslage des Verursachers. Je nach Schadensereignis kann die Verpflichtung zum Schadensersatz existenzbedrohend sein. Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz hiergegen.

In der Regel freiwillig

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erfolgt meist freiwillig. Nur bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und bei manchen Berufshaftpflichtversicherungen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Wegen der möglichen finanziellen Belastungen eines Schadensersatzes ist der Abschluss aber sehr zu empfehlen, auch wenn Versicherungsschutz nicht zwingend ist.

Breiter Versicherungsschutz

Die Privathaftpflichtversicherung bietet einen breiten Versicherungsschutz für die meisten Schadensereignisse, für die die gesetzliche Schadensersatzpflicht gilt. Der wichtigste Ausschlussbereich betrifft die Kfz-Haftpflicht. Hier tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Einige Schadensfälle werden durch die normale Privathaftpflichtversicherung nicht erfasst, können aber durch einen erweiterten Versicherungsschutz im Rahmen des privaten Haftpflichtschutzes oder spezielle Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden. Wichtige Beispiele sind:

– die Deckung für deliktunfähige Kinder;
– Mietsachschäden;
– Schlüsselschäden;
– die Tierhalterhaftpflicht bei Hunden oder Pferden;
– die Bauherrenhaftpflicht;
– die Berufshaftpflicht bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten.

Deckungssummen und Beiträge

Die Versicherungsbeiträge hängen wesentlich von der vereinbarten Deckungssumme ab. Das ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung maximal Schadensersatz leistet. Da Schäden bis zu mehrere Millionen Euro umfassen können, ist die Vereinbarung entsprechender Deckungssummen ratsam. In der Praxis kommen meist Deckungssummen von 1 bis 10 Mio. Euro vor.

Die Beiträge lassen sich durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen, die Wahl der Laufzeit und zum Teil auch durch die Wahl der Zahlungsweise (jährliche Zahlung) beeinflussen. Ehe- oder Lebenspartner sowie Familienangehörige können ggf. zusammen versichert werden, was sich ebenfalls günstig auf die Beiträge auswirkt.

Die Versicherung kündigen

Um die Versicherung zu wechseln, ist eine Kündigung erforderlich. Ordentliche Kündigungen können spätestens nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres jeweils zum Jahresende unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Sie beträgt üblicherweise zwischen 1 und 3 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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