Wechsel der Kfz-Versicherung spart bares Geld

Thorben Wengert / pixelio.de

Jeden Herbst klicken sich Autofahrer hitzig durch die Tarifvergleichsportale der Kfz-Versicherungen, verharren minutenlang in den Warteschleifen der Callcenter und beweisen Sitzfleisch in den Warteräumen der Versicherungsagenten. Und das ist auch gut so, denn es geht um viel Geld: Bis zu 1.200 Euro können Autofahrer sparen. Doch ein Wechsel ist nicht nur zum 30.11. möglich.

1.231 Euro – das ist die durchschnittliche Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot einer Kfz-Versicherung. Zu diesem Ergebnis kam Thomas Köhne, Professor für Versicherungsbetriebslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin. Im Auftrag des Direktversicherers Direct Line hatte er im vergangenen Herbst an über 300 Beispielfällen das Sparpotenzial der Kfz-Versicherer untersucht und fand heraus: Über alle Musterfälle gesehen liegt das billigste Versicherungsangebot weit unter dem durchschnittlichen Wert: In der Regel sparen Autofahrer damit zwischen 32 und 59 Prozent. Wichtig allerdings: Die Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages muss zum Stichtag 30. November erfolgen.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Wer diesen Stichtag verpasst hat, kann in besonderen Fällen aber von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das greift zum Beispiel immer dann, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Achtung: Auch wenn die Prämie aufgrund der Einstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse sinkt, kann sich dahinter eine Beitragserhöhung verstecken. Versicherte können dann binnen vier Wochen kündigen – auch, wenn der Brief erst Ende November im Briefkasten ist.

Kündigen können Versicherte auch im Falle eines konkreten Schadens. Ebenso ist beim Wechsel des Fahrzeuges auch der Wechsel der Versicherung möglich. Kein Sonderkündigungsrecht haben sie allerdings zum Beispiel beim Umzug in eine teurere Stadt.

Stichtag nicht versäumen

Die Beiträge können Autofahrer übrigens das ganze Jahr über schnell und kostenlos Internet vergleichen. Und wer sich dann über seine zu hohe Prämie ärgert, sollte sich den 26. November im Kalender markieren. Denn bis zu diesem Tag muss die Kündigung spätestens abgeschickt sein, damit sie rechtzeitig zum 30. November beim Versicherer eingeht.

Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de

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