Sturmschaden – Trampolin fällt auf Nachbars Auto, welche Versicherung zahlt

Am 10. März 2019 fegte in den Abendstunden Sturm „Eberhardt“ über Deutschland und verursachte viele Schäden. Die Telefone der diversen Versicherungsagenturen haben da nach sicher kaum still gehalten. Und dennoch war, insbesondere die HUK24 schnell daran interessiert Schadensmeldung zügig zu bearbeiten.

An jenem Abend riss Sturm „Eberhardt“ unser Trampolin mit 305 cm Durchmesser vom Boden in die Luft. Es flog rund 10 Meter und kam auf dem PKW des Nachbarn zum Erliegen. Es entstand ein Schaden von rund 2000 Euro. Da es unser Trampolin war, ging ich davon aus, die Haftpflichtversicherung müsse diesen Schaden tragen. Doch dies ist nicht der Fall, da ich nicht daran Schuld war, sondern der Sturm (eine Naturgewalt), tritt eine Haftpflicht nicht für den Schaden ein. Hier muss der Fahrzeugbesitzer seine (Teil-)Kaskoversicherung aktivieren. Diese muss den Schaden regulieren.

Eine weitere wichtige Erkenntnis war für mich, dass auch die Hausratversicherung nicht greift. Das Trampolin war ja ebenfalls durch den Flug durch die Luft und den Aufprall auf das Fahrzeug kaputt gegangen. Aber da sich, das Trampolin außerhalb der Wohnung beziehungsweise des Hauses befand, gehört es nicht im eigentlichen Sinne zum Hausrat und die Versicherung tritt nicht für den Schaden ein.

Auch wenn die HUK Coburg, den Schaden nicht regulieren musste, waren die Mitarbeiter schnell daran interessiert mich zeitnah, nach dem Geschehen zu kontaktieren, den Versicherungsfall zu prüfen und mich zu informieren. All in allem war dies Angelegenheit binnen fünf Tagen geklärt.

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