Beim Anspruch auf einen Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall einiges beachten

Geraten Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall, bei dem der Wagen fahruntüchtig wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei sind jedoch einige Aspekte zu beachten, um im Nachhinein keinen Ärger mit der Versicherung des Unfallverursachers zu bekommen.

Mietwagenanspruch ist exakt geregelt

Grundsätzlich haben Sie so lange Anspruch auf einen Mietwagen, wie Sie ihn benötigen. Bezahlt wird dieser von der Versicherung des Unfallgegners. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur dann diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, wenn Ihr verunfallte Auto auch tatsächlich fahruntüchtig ist. Der Mietwagenanspruch gilt dabei exakt ab dem Zeitpunkt, an dem der beschädigte und fahruntüchtige Wagen von einem Sachverständigen begutachtet wurde. Im Anschluss an die Erstellung des Gutachtens können Sie sich noch ein bis zwei Tage Zeit nehmen, um sich darüber klar zu werden, ob Sie den Wagen reparieren lassen möchten oder stattdessen ein neues Auto kaufen. Entscheiden Sie sich für die Reparatur, beginnt mit diesem Zeitpunkt die Reparaturzeit. Diese wird auch als Wiederbeschaffungszeitraum betrachtet und stellt den Zeitraum dar, in dem Sie natürlich einen Anspruch auf einen Mietwagen haben.

Was die Kostenfrage betrifft, so gilt, dass der Vermieter des Leihwagens direkt in Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers tritt und die erbrachte Leistung abrechnet. Für Sie selbst fällt damit grundsätzlich keine finanzielle Belastung an. Erst wenn die Versicherung aus welchen Gründen auch immer nicht zahlungsbereit ist, wird sich der Händler direkt an Sie wenden. Dann gilt es vorweg Ruhe zu bewahren und die Sachlage genau in Erfahrung zu bringen. Möglicherweise sind Sie dennoch im Recht und können auf die Bereitstellung eines Leihwagens nach dem Unfall vertrauen. Gegebenenfalls sollten Sie sich rechtlichen Beistand für diese Angelegenheit holen.

Die Frage, wie teuer der Ersatzwagen im Wiederbeschaffungszeitraum sein darf, ist in vielen Fällen ein Streitthema und hat schon oft Gerichte beschäftigt. Es gibt diesbezüglich keine allgemein gültigen Aussagen oder Empfehlungen. Sie sollten aber mit gesundem Menschenverstand an das Thema herangehen. Auch wenn Sie nicht selbst für den Mietwagen aufkommen müssen, sollten Sie sich doch fragen, ob der angebotene Mietpreis verhältnismäßig ist. Vergleichen Sie dazu einfach mehrere Anbieter, wozu Sie zwar etwas Zeit investieren müssen, aber dennoch auf der sicheren Seite sind. Denn es gibt Gerichtsentscheide, die sich darauf stützen, dass Versicherungen nur einen geringen Teil einer geforderten Mietsumme zahlen müssen, wenn es dazu vergleichbare günstigere Angebote gibt.

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