Schadensfreiheitsklasse behalten auch bei längerer Abmeldung des Autos
Es gibt viele Gründe, wieso ein Fahrzeug länger abgemeldet wird, ohne dass ein neues Fahrzeug angemeldet wird. Diese Gründe können erzwungen oder freiwillig sein. Fakt ist: Wer für einen längeren Zeitraum kein Auto innerhalb Deutschlands besitzt oder besitzen möchte, muss sich um seine Schadensfreiheitsklasse keine Sorgen machen. Diese bleibt für maximal 7 Jahre erhalten. Das heißt also, dass ein Fahrzeug für diesen Zeitraum nicht angemeldet sein muss und der Halter dennoch die Schadensfreiheitsklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung behält. Wichtig ist jedoch, dieses Thema mit der Versicherung zu klären. Selbstverständlich sprechen Sie hierfür Ihre aktuelle KfZ-Versicherung an und erklären den Sachverhalt. Es ist möglich, dass einige Versicherer andere Bedingungen haben. Wahrscheinlich ist es jedoch nicht.
Sie müssen nicht einmal Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, um die Schadensfreiheitsklasse zu sichern. Das ermöglicht Ihnen den Gang ins Ausland (auch in das außereuropäische), ohne dass Sie dieses Privileg verlieren. Besonders praktisch ist das bei Personen, die für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen, aber wissen, dass sie wieder zurück kehren werden.
Die neue Versicherung wird sich dann bei der alten erkundigen, welche Schadensfreiheitsklasse zum damaligen Abmeldezeitpunkt bestand. Liegt dieser weniger als 7 Jahre zurück, so wird die Klasse übernommen und das neue Fahrzeug wird so versichert, als ob nie etwas gewesen wäre.