Schadenfreiheitsrabatte von Firmenwagen für das Privatfahrzeug nutzen – wie geht das?

Haben Sie über längere Zeit einen Firmenwagen oder Leasingfahrzeug unfallfrei gefahren, dann können Sie mit der richtigen Planung den Schadenfreiheitrabatt übernehmen und so günstiger mit dem eigenen Pkw unterwegs sein.

Sinnvoll ist es, bei dem Dienstwagen den eigenen privat erworbenen Schadenfreiheitsrabatt in die Versicherung des Dienstwagens einzubringen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung können Sie sicherstellen, dass die den Rabatt nach der Abgabe des Firmenfahrzeugs wieder selbst übernehmen zu können. Damit bleibt versicherungstechnisch alles so erhalten wie mit dem Privatfahrzeug und sie steigern den Schadenfreiheitsrabatt im Laufe der Jahre. Sinnvoll ist es auch, eine Versicherung zu wählen, die erworbene Ratte über mindestens sieben Jahre aufrecht erhält, damit sie nicht verfallen. Die aufbewahrten Versicherungsunterlagen erleichtern den Nachweis, wenn wieder ein Privatfahrzeug angeschafft. wird.

Die Aufbewahrungsfristen beachten

Versicherungen sind verpflichtet, Kundendaten nur sechs Jahre aufzubewahren. Damit Sie die Speicherfrist nicht überschreiten und dann keine Nachweise mehr für den Schadenfreiheitsrabatt haben, sollten Sie sich diesen rechtzeitig von der Kfz-Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Die Versicherung ist verpflichtet, Ihnen die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie auch die Daten und Anlässe von Schäden schriftlich zu bestätigen. Das Schreiben wird in der Regel als Nachweis der SF-Klasse von anderen Gesellschaften akzeptiert. Dazu macht es Sinn, dem Versicherer einen Nachweis seitens des Arbeitsgebers vorzulegen. Die Bestätigung der unfallfreien Fahrten mit dem Firmenwagen durch den Arbeitgeber hilft dabei, den neuen Privatwagen günstig einstufen zu lassen.

Individuell gepflegte Daten sind wichtig

Gerade große Unternehmen schließen mit dem Versicherer Rahmenverträge und behaupten dann oftmals, dass ein SF-Rabatt an den Arbeitnehmer nicht wieder zurückübertragen werden kann. Das ist falsch. Der Arbeitgeber muss dafür allerdings mit dem Versicherer zuvor vereinbaren, dass für das von Ihnen gefahrene Fahrzeug die Daten separat geführt werden. Dann können sich nachträglich Schäden leichter feststellen lassen – und die Schadenfreiheit ebenso. Das Firmenfahrzeug, das Sie zur Verfügung gestellt bekommen, sollte nicht einem bestimmten Fahrzeug-Pool zugeordnet werden. Das macht die Übernahme des SF-Rabatt nachträglich deutlich schwieriger. War es kein fester Firmenwagen, den Sie zur Verfügung gestellt bekommen haben, sondern konnten Sie sich aus einem Fahrzeugpool Ihres Arbeitgebers bedienen, lassen sich für die nachträgliche Übernahme des SF-Rabattes nur schwer Nachweise erbringen. Deshalb sollten Sie auf einem nur von Ihnen genutzten Fahrzeug bestehen, da der Rabatt ansonsten bedingt durch den allgemein zugänglichen Fahrzeugpool nicht wieder rückübertragbar ist.

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