Reiserücktrittskostenversicherung – bei Beinbruch eine gute Lösung

RainerSturm / pixelio.de

Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt im Krankheitsfall alle Stornokosten bis zur Höhe der gesamten Reisekosten, denn auch am Tag vor der Abreise kann der berühmte Beinbruch passieren. Reisen gehören zu den schönsten Aktivitäten im Leben eines Menschen. Doch Reisen können teuer sein. Daher soll der Traumurlaub von der ersten bis zur letzten Sekunde Freude bereiten. Im Krankheitsfall reicht es schon aus, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Mindestens aber die Kosten für die bereits bezahlten Reisetage sollen für einen anderen Reisetermin erstattet werden. Eine gute Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt den kompletten Schaden, der dem Reiseveranstalter durch den Rücktritt wegen Krankheit entsteht. Den versicherten Reisenden entstehen außer der niedrigen Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung keine weiteren Unkosten. Der Schaden des Beinbruchs, der infektiösen Grippe oder der Masern wird der Versicherung gemeldet und der Rest wird von den kompetenten Mitarbeitern der Gesellschaft abgewickelt.

Nach einem Beinbruch ist weder der Skiurlaub noch der Aufenthalt am Strand ein echtes Vergnügen. Daher werden die Kranken auch im Urlaub krankgeschrieben und der Jahresurlaub kann zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Auch das Geld für die neu gebuchte Reise steht dank der Rücktrittsversicherung in vollem Umfang zur Verfügung. Nicht nur die eigene Krankheit, sondern auch die Masern der lieben Kleinen und die Grippe des Partners sind vom Umfang des Versicherungsschutzes umfasst. Daher gilt die Versicherung in der Regel für alle Teilnehmer einer gemeinsam gebuchten Reise. Wenn auch nur ein Mitglied der Reisegruppe erkrankt, dürfen alle den Schaden des entgangenen Erholungsurlaubs geltend machen.

Die Versicherung erstattet in der Regel den Reisenden den bereits bezahlten Reisepreis. Ist die Versicherung direkt mit dem Veranstalter der Reise geschäftlich innerhalb eines Konzerns verbunden, so wird der Reisepreis vom Veranstalter zurückgezahlt. Wie bei jeder Versicherung leisten alle Versicherten einen kleinen Beitrag, damit im Ernstfall die Kosten für eine nicht angetretene Reise komplett erstattet werden können. Weder Reiseveranstalter noch Urlauber erleiden einen Schaden und sind auch in Zukunft gerne Vertragspartner für alle weiteren spannenden Reisen in die ganze Welt.

Bildquelle: RainerSturm  / pixelio.de

 

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