Schaden an Mietwohnung – Privathaftpflicht zahlt

Endlich bei den Eltern ausgezogen in die erste eigene Wohnung. Die Wohnung ist ein Neubau, es handelt sich um den Erstbezug. Umso größer die Freude und Motivation den Haushalt selbst schmeißen zu können.

Ein Schaden entsteht schneller als man denkt

Beim Kochen in der neuen Küche passiert es dann, die Olivenöl Flasche fällt herunter auf die Fliesen. Als wäre es nicht schlimm genug, dass überall das Öl verteilt ist, ist auch noch ein Stück der Fliese abgesplittert.
Später am Tag nahm ich mir das Bügeln im Wohnzimmer vor. Bügelbrett aufgestellt, Wäsche daneben. Als wäre an diesem Tag nicht schon genug kaputt gegangen ist das Bügelbrett mit der Spitze voraus in den Laminatboden geknallt. Ergebnis war eine tiefe Delle im Boden, die auch noch direkt auffiel, da das Holzdekor an dieser Stelle nicht mehr zu sehen war.

Schadensmeldung bei der Versicherung

Da es sich bei der Wohnung um den Erstbezug handelte, war klar das der Vermieter erwarten wird, dass die Schäden behoben werden und zwar nicht auf seine Kosten. Also meldete ich den Schaden meiner Privathaftpflichtversicherung. Das gestaltete sich auch sehr problemlos, es musste nur noch ein Bogen ausgefüllt werden wie hoch der Schaden ist, wie es passiert ist, die Daten vom Vermieter mussten angegeben werden und ein paar Fotos beigelegt werden.
In freudiger Erwartung der Schaden würde „einfach“ reguliert werden, sprach ich mit dem Vermieter. Dieser stellte allerdings unberechtigte Ansprüche: Der komplette Wohnzimmerboden muss erneuert werden. Er möchte alleine für den Wohnzimmerboden 2500-3000 EUR.

Als unerfahrener Neuling in Mietschäden stehe ich nun erst einmal etwas ratlos da. Also rief ich nochmals bei der Versicherung an und schilderte die Ansprüche des Vermieters. Hier wurde mir mitgeteilt, dass ich mir darum keine Sorgen machen muss. Der Vermieter soll einfach ein Unternehmen beauftragen den Schaden zu beheben, die Kosten der Rechnung übernimmt der Versicherer. Aber ganz wichtig: Auftraggeber muss der Vermieter sein.

Versicherung möchte bezahlen – Vermieter kümmert sich nicht

So einfach sich das anhört, aber der Vermieter hat es trotz vieler Anrufe meinerseits innerhalb eines Jahres nicht geschafft ein Unternehmen zu beauftragen den Schaden zu beseitigen. Meine Kaution habe ich schon dahin schwinden sehen.
Um einen letzten Versuch zu wagen rief ich nochmals bei der Versicherung an um mich zu erkundigen ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Mir wurde mitgeteilt dass der Schaden theoretisch schon verjährt wäre, nach über einem Jahr. Aber es wurde Verständnis gezeigt auf Grund der erschwerten Situation mit dem Vermieter. Mir wurde telefonisch die Rechtslage erklärt und nochmals nahe gelegt keinen Handwerker selbst zu beauftragen. Allerdings konnte ich selbst ein Laminat Reparaturset bestellen um den Schaden am Laminat selbst aus zu bessern. Die Rechnung reichte ich bei der Privathaftpflichtversicherung ein, der Rechnungsbetrag wurde umgehend zurückerstattet. Nachdem ich den Vermieter Zuhause besucht habe, habe ich es auch endlich geschafft dass er den Fliesenleger beauftragt. Dieser stellte die Rechnung direkt an meine Versicherung, welche den Schaden unverzüglich beglich.

Fazit

Eine Privathaftpflichversicherung ist ein unbedingtes Muss für jeden. Ein Schaden entsteht schneller als man oftmals denkt und ist in der Regel auch unangenehm teuer. Es lohnt sich mit der Versicherung im Schadensfall (bei Problemen) telefonisch Rücksprache zu halten, da man sehr gut aus einer gesetzlichen Perspektive beraten wird.

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