Küchenbrand durch Selbstverschulden – Zahlt die Versicherung?

Sie haben eine neue Wohnung gefunden und fangen schon einmal an, alles auszupacken. Ein Karton nach dem Anderen. Und wie man das so macht, legt man die Sachen erst einmal überall hin wo Platz ist. In diesem Fall wurden die Gegenstände auch auf der Arbeitsplatte der Küche und dem Herd verteilt. Nach ein paar Stunden wurde dann eine kleine Pause eingelegt und sich etwas zu Essen in den Backofen geschoben. Kurze Zeit später dann der Blick an die Decke. Überall war schwarzer Rauch zu sehen und die Küche stand schon in Flammen. Nachdem die Feuerwehr alles gelöscht hatte und die Polizei einen befragte, stand man nun da und fragte sich selbst, wie es dazu kam. Schließlich wurden die Herdplatten, auf denen sich brennbare Utensilien befanden, nicht betätigt. Später stellte sich heraus, dass beim Wegdrehen vom Herd, ein Drehknopf aus Versehen angestellt wurde. Dieser ließ sich sehr leicht verstellen. Zahlt in solch einem Fall die Versicherung? Ist man selbst Schuld, da sich auf dem Herd brennbare Gegenstände befanden? In diesem Fall zahlte die Versicherung. Die bei dem Brand zerstörten Gegenstände wurden ersetzt und für die Küche kam die Hausratversicherung des Vermieters auf. Sogar eine Reinigung der Wohnung und des Küchentisches wurde von der Versicherung übernommen. Lediglich ein kleiner Selbstbehalt musste gezahlt werden, da auf dem Herd brennbare Gegenstände gelegen haben, die dort nichts zu suchen haben. Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist und solch einen Fehler macht man kein zweites Mal.

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