Überspannungsschäden – So zahlt die Versicherung

Falls sie in ihrer Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung den Schutz vor Schäden durch Überspannung für ihre elektrischen oder elektronischen Geräte eingeschlossen haben, können sie Streitigkeiten mit dem Versicherer im Schadenfall durch verschiedene Maßnahmen vermeiden.

Das Wichtigste ist, dass sie einen Schadenfall unverzüglich entweder direkt an den Versicherer oder über ihren Vermittler dort telefonisch melden. Bei der Erstmeldung genügt die Angabe des Schadentages mit Uhrzeit, des Schadenortes und eine grobe Einschätzung der Höhe des entstandenen Schadens. Für die weitere Bearbeitung des Schadens erhalten sie vom Versicherer eine schriftliche Eingangsbestätigung und ein Schadenanzeigeformular, mit dem sie dann ihre konkreten Ersatzansprüche geltend machen können.

Ihre konkreten Ansprüche können sie am besten untermauern, wenn sie die Rechnungen für all ihre Elektrogeräte, die beschädigt wurden, aufgehoben haben. Falls ähnliche oder gleiche Geräte noch im Handel zu erwerben sind, können sie ersatzweise auch diese Wiederbeschaffungswerte ansetzen. Damit der Versicherer ihren Ansatz nachvollziehen kann, reichen sie mit der ausgefüllten Schadenanzeige Bilder der beschädigten Geräte und deren Typenschilder mit der Gerätebezeichnung und der Seriennummer ein. Bei älteren Geräten, deren Wiederbeschaffung nicht mehr möglich ist, müssen sie eventuell einen Abzug bei der Entschädigungsleistung in Kauf nehmen.

Überspannungsschäden an Geräten sind in der Regel in den Geräten durch Messungen nachweisbar. Heben sie die defekten Geräte deshalb für den Fall, dass der Versicherer einen Sachverständigen einschalten möchte, für solche Messungen auf. Beschaffen sie sich auch ohne das Einverständnis des Versicherers nicht vorschnell Ersatz! Dies gilt im Besonderen für Schäden an Geräten der Haustechnik (z.B. Steuerungseinheit der Heizung, Schaltschränken, Rollladenmotoren etc.) im Rahmen der Gebäudeversicherung.

Hinweise, dass die Schäden durch Überspannung entstanden sind bzw. entstanden sein müssen, geben zum einen Wetterberichte und gleichgelagerte Schäden in der Nachbarschaft bei Gewitter, und zum anderen die Stromversorger bei Spannungsschwankungen im Netz.

Wenn sie dies Alles beachten, steht einer zufriedenstellenden Schadenabwicklung Nichts im Wege!

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