Freunde helfen beim Umzug – welche Versicherung

Kaum jemand bewältigt seinen Umzug ganz alleine, sondern greift auf die Hilfe von Freunden und Bekannten zurück. Sicher haben auch Sie schon einmal das liebe Umfeld dazu verpflichtet, Gläser in Zeitungspapier einzuwickeln oder Kommoden und das Bett von A nach B zu schleppen. Aber haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wer für den Schaden aufkommt, wenn ein Helfer eine teure Vase fallen lässt oder beim Bohren in die Wand aus Versehen die Wasserleitung trifft? Antworten dazu benötigen einige juristische Fachbegriffe, unter anderem spricht der Jurist von Gefälligkeitsschaden. Das heißt nichts anderes, als dass Ihnen ein Helfer seine Arbeit kostenlos unterbreitet und für seine Hilfe kein Geld verlangt. Verwendet wird hier auch der Begriff Freundschaftsdienst, bei dem davon auszugehen ist, dass Sie für entstehende Schäden keine Ansprüche auf Wiedergutmachung stellen.

Wichtig ist jedoch, dass Sie im Fall eines Schadens die Situation individuell betrachten. Denn es besteht die Möglichkeit, einen eventuell entstandenen Schaden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung abdecken zu lassen. In diesem Fall sollten sogenannte Gefälligkeitsschäden in Ihrer Police enthalten sein. Sie können auch mit Ihren freiwilligen Helfern eine Art Vertrag über die Arbeiten beim Umzug aufsetzen. In diesem Fall greift dann die private Haftpflichtversicherung Ihrer Freunde bzw. Verwandten, wenn ein Umzugsschaden entsteht.

Geht es nicht darum, dass Ihr Umzugsgut durch die freiwillige Hilfe beschädigt wird, sondern öffentliches Hab und Gut oder vielleicht Besitztümer Ihres Vermieters, ist in jedem Fall die Haftpflichtversicherung Ihres Helfers für die Schadensregulierung zuständig. Wenn also etwa die Haustüre durch ein großes Sofa beschädigt wird, können Sie dies von Ihrer Versicherung bzw. der Haftpflichtversicherung Ihres Umzugshelfers umfassend abdecken lassen. Grundsätzlich kommt ja die Haftpflichtversicherung immer dann zum Einsatz, wenn Sie einer unbeteiligte Person bzw. einen Dritten irgendeinen Schaden zufügen. Um allerdings auch für Umzugsangelegenheiten gewappnet zu sein, sollten Sie vorher einen entsprechenden Zusatz in Ihre Police einfügen lassen.

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