Krank im Ausland – Hohe Kosten trotz EHIC

Auch im innereuropäischen Ausland kann eine Krankheit schnell zur Kostenfalle werden. Zwar ist man über das sogenannte EHIC-Abkommen (European Health Insurance Card) innerhalb der europäischen Grenzen auch über seine gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland geschützt, allerdings gibt es einige Ausnahmen die man beachten muss. So werden beispielsweise die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland nicht übernommen, und sollten die Kosten für eine Behandlung im Ausland teurer sein als die Kosten hier in Deutschland bekommt man lediglich eine Übernahme der Kosten nach deutschen Standards garantiert. Auch wer eine vermeintlich günstigere Behandlung im Ausland durchführen möchte sollte aufpassen, denn in allen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür keine Kosten und der Versicherte muss diese selbst tragen.

Ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung nicht in den Urlaub

Wer häufig ins Ausland fährt, aber auch wer nur einen kurzen Abstecher machen möchte, sollte unter keinen Umständen auf eine private Auslandskrankenversicherung verzichten. Hierfür gibt es zahlreiche Angebote und oft bieten die gesetzlichen Krankenkassen von sich aus eine zusätzliche und private Auslandskrankenversicherung an. Das ein Vertragsabschluss lohnend sein kann wird man schnell merken. Spätestens wenn der Fall der Fälle einmal eintritt. Um als Patient auch im europäischen Ausland immer die beste Behandlung zu bekommen reichen die aktuellen Leistungen aus dem EHIC-Abkommen nicht aus, dass stellen sogar Politiker und Experten immer wieder fest. Das es hier aber eine schnelle Einigung geben wird ist mehr als fraglich, denn die unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme sind noch zu verschieden und die Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU zu stark um eine gesamtheitliche Lösung zu ermöglichen. Trotzdem ist EHIC natürlich ein Fortschritt und zwar ein deutlicher. Denn innerhalb der EU braucht man jetzt keinen Auslandskrankenschein mehr, kann auf viel Bürokratie verzichten und genießt wenigstens einen Basisschutz im Falle einer Erkrankung. Auf eine Auslandskrankenversicherung sollte man allerdings trotzdem in keinem Fall verzichten.

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