Risikolebensversicherung für Immobilienbesitzer

Viele Menschen träumen davon, eines Tages die eigenen vier Wände besitzen zu können. Zur Verwirklichung dieses Traumes ist aber in den allermeisten Fällen eine Immobilienfinanzierung nötig. Der Finanzierungsplan wird von Fachleuten aufgestellt und ist bis ins Detail sorgsam durchdacht. Doch leider kann dieser sorgfältig ausgetüftelte Finanzierungsplan jederzeit durchkreuzt werden. Nämlich dann, wenn der Hauptverdiener, auf dessen Schultern die Hauptlast der Finanzierung ruht, durch Unfall oder Krankheit aus dem Leben gerissen wird.

In diesem Fall greift die Risikolebensversicherung. Sie sollte von der Höhe der Auszahlungssumme her so gestaltet werden, dass im Versicherungsfall die gesamte Restschuld abgelöst werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine Auszahlungshöhe gewählt werden, bei der die verbleibende Restschuld von den Hinterbliebenen problemlos getragen werden kann. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der Vermögen angespart wird, deckt die Risikolebensversicherung tatsächlich nur den Todesfall ab. Das bedeutet, dass die Risikolebensversicherung deutlich günstigere Beiträge aufweist. Ein Eigenheimbesitzer kann schon für rund 25 Euro monatlich eine Risikolebensversicherung mit einer Auszahlungssumme in Höhe von 150.000 Euro abschließen. Internet-Vergleichsrechner bieten hier eine sehr gute Möglichkeit für einen ersten Überblick. Doch beim Abschluss einer Versicherung sind nicht allein die Höhe der Prämie und die Auszahlungssumme ausschlaggebend. Es sind weitere Kriterien zu beachten, unter anderem die Laufzeit.

Ein weiteres wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist die Gesundheitsprüfung. Es werden Risikolebensversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung angeboten. Im Gegensatz zu dem umfangreichen Fragenkatalog bei der üblichen Gesundheitsprüfung werden hierbei nur zwei Fragen gestellt. Zunächst wird gefragt, ob der Antragssteller in den letzten beiden Jahren nicht mehr als vier Wochen ununterbrochen krankgeschrieben war und voll arbeitsfähig ist. Die zweite Frage ist umfangreicher, es geht darum, ob spezielle Vorerkrankungen wie Krebs oder chronische Erkrankungen vorliegen. Wer die erste Frage mit Ja und die zweite mit Nein beantworten kann, hat die vereinfachte Gesundheitsprüfung bereits bestanden und kann seine Immobilienfinanzierung mit einer Risikolebensversicherung absichern.

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