Mit dem Fahrrad in ein parkendes Auto gefahren

Bei dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung will sich eigentlich niemand Gedanken darüber machen, dass zukünftig ein Schadensfall eintreten wird. Man weiß, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist, aber es denken viele, dass sie eine Haftpflichtversicherung eigentlich nicht benötigen. Das ist falsch, wie Sie es in dem nachfolgenden Beispiel entnehmen können.

Sven P. hat zu seinem 12. Geburtstag von seinen Großeltern ein Fahrrad geschenkt bekommen. Ein straßentaugliches Fahrrad, das alle sicherheitsrelevanten Erfordernissen für den Straßenverkehr entspricht. Als seine Eltern für wenige Tage beruflich verreisen mussten, blieben die Großeltern bei Sven. An einem schönen Sommernachmittag spielte er mit Freunden und meldete sich im Tagesverlauf bei seinen Großeltern ab. Sven beabsichtigte zusammen mit einigen Jungs aus der Nachbarschaft mit dem Fahrrad in die Stadt zu fahren, um ein Eis zu essen. In einem Moment der Unachtsamkeit übersah Sven, dass gerade ein parkendes Fahrzeug aus der Parklücke ausscherte. Sven konnte nicht mehr angemessen reagieren. Noch abbremsend verriss er das Lenkrad, konnte jedoch nicht mehr verhindern, dass er mit seinem Fahrrad direkt in die vordere Seitentür eines PKW´s katapultiert wurde.
Sven verlor dadurch sein Gleichgewicht und stürzte vom Fahrrad. Bis auf ein paar Schürfwunden, durch den Sturz auf die asphaltierte Straße, kam er mit einem Schrecken davon. Leider war die Fahrertür des geschädigten Fahrzeugs verschrammt. Zudem befand sich in dieser Tür eine größere Beule, die anscheinend durch das Lenkrad verursacht wurde.

Die Sachlage war eindeutig. Sven hat nicht aufgepasst und diesen KFZ Schaden verursacht. Die Polizei nahm den Vorfall auf. Eine Anzeige wurde nicht erstattet, dennoch hat Sven bzw. seine Eltern für den Sachschaden am PKW aufzukommen.
Der Großvater hat seine Aufsichtspflicht nicht verletzt und wurde somit auch nicht in der Haftung einbezogen. Sven´s Eltern haben kurz nach der Geburt von Sven eine Familienhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR abgeschlossen. Die Schadenshöhe bezifferte sich auf 1.295 EUR. Die Versicherung hat den entstandenen Sachschaden unverzüglich zur Zufriedenheit aller Beteiligten reguliert.

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