Steinschlag in der Windschutzscheibe

Gerade in Baustellensituationen auf Autobahnen geschieht es schnell: Ein kleiner Stein, ein lauter Knall und es bleibt ein Steinschlag in der Windschutzscheibe. Viele kennen die Werbeslogans aus dem Radio – doch wann zahlt die Versicherung, wie funktioniert die Reparatur und wann kommt das Verfahren infrage?

Zunächst gilt es, wie bei jedem Schadenfall, unverzüglich eine Meldung bei der Versicherung zu erstatten. Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, sind Glasschäden grundsätzlich eingeschlossen. Da es sich nicht um selbstverschuldete Schadenfälle handelt, droht Ihnen keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Die Selbstbeteiligung wird in der Regel erst beim Austausch der Scheibe fällig, eine Scheibenreparatur wird normalerweise komplett übernommen. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen ist ratsam: Es könnte eine Werkstattbindung vereinbart sein, die Sie bei der Wahl des Reparaturdienstleisters einschränkt. Bei dessen Beauftragung wird zumeist eine Abtretungserklärung abgeschlossen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Autoversicherung ab. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, müssen Sie meist die Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung zahlen, beispielsweise 150 Euro.

Sind Schmutz und lose Splitter entfernt, wird innerhalb eines Vakuums Kunstharz in die Schadstelle injiziert. Die Aushärtung erfolgt binnen Augenblicken mittels UV-Licht. Die Glasoberfläche kann anschließend geglättet und poliert werden. Ein Ergebnis „wie neu“ sollten Sie jedoch nicht erwarten: Die Reparaturstellen bleiben meist sichtbar und sehen bei näherer Betrachtung aus wie Klebstoff.

Daher darf eine Reparatur nicht durchgeführt werden, wenn sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers befindet. Auch Steinschläge, die näher als zehn Zentimeter am Rand der Scheibe liegen, werden nicht repariert. Generell können lediglich Schäden an der äußeren der beiden Verbundglasscheiben mit dem oben beschriebenen Verfahren behoben werden. Die innere Scheibe und die Kunststofffolie dazwischen dürfen nicht verletzt sein. Der Durchmesser inklusive etwaiger Risse darf nicht größer als maximal drei Zentimeter sein; das entspricht in etwa einer 2-Euro-Münze. Damit die Schadstelle weder verschmutzt noch feucht wird, ist es sinnvoll sie mit Klebestreifen oder einem sogenannten Scheibenpflaster abzudichten, bis die Reparatur erfolgen kann.

 

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Eine Antwort

  1. Mia sagt:

    Danke für die Tipps zur Steinschlagreparatur. Einem Bekannten ist im letzten Winter die Scheibe seines Autos durch einen Steinschlag beschädigt worden. Er hatte unverzüglich eine Meldung bei der Versicherung erstattet, die den Schaden auch umgehend bezahlt hatte.

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