KFZ-Versicherungswechsel – wann möglich?

Es gibt gravierende Preisunterschiede bei den KFZ-Versicherungen, ein Preisvergleich lohnt sich. Doch was nutzt es dem Versicherungsnehmer, wenn er eine günstige KFZ-Versicherung gefunden hat, aber nicht weiß, wann und unter welchen Umständen er die Versicherung wechseln kann? Es gibt generell drei Möglichkeiten für den KFZ-Versicherungswechsel.

Wer ein Auto neu zulässt, muss zwingend eine KFZ-Versicherung, und zwar die KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht, die Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der Fahrzeughalter noch zusätzlich abschließen. Doch es ist egal, wann die KFZ-Versicherung im Kalenderjahr beginnt, es wurde vom Gesetzgeber festgeschrieben, dass die Laufzeit immer zum 31.12. des Jahres endet und sich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die KFZ-Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende, der ordentliche Kündigungstermin für jede KFZ-Versicherung ist also der 30. November jeden Jahres. Nicht zufällig übertrumpfen sich daher die KFZ-Versicherungen gegenseitig im Oktober und November geradezu mit attraktiven Angeboten.

Die zweite Möglichkeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln, ist selbstverständlich bei einem Fahrzeugwechsel gegeben. Wenn das bisherige Fahrzeug wegen Verkauf oder Stilllegung abgemeldet wird, erlischt auch automatisch die KFZ-Versicherung. Es steht dem Versicherungsnehmer frei, ein neues Fahrzeug wieder bei der bisherigen KFZ-Versicherung anzumelden oder durch einen Versicherungsvergleich eine günstigere Versicherung zu finden und den Wechsel vorzunehmen.

Die dritte Möglichkeit für einen KFZ-Versicherungswechsel ergibt sich im Schadenfall, hier räumt der Gesetzgeber dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, dass jeder Fahrzeughalter im Schadenfall die KFZ-Versicherung wechseln darf, unabhängig davon, ab die Schadensregulierung problemlos und zur restlosen Zufriedenheit des Versicherungsnehmers abgewickelt wurde oder ob es Schwierigkeiten gab. Das ist völlig unerheblich. Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht und kann in eine durch einen Versicherungsvergleich eruierte günstigere Versicherung wechseln. Wichtig ist in jedem Fall: Stellen Sie beim Versicherungsvergleich nicht nur die Beiträge einander gegenüber, sondern behalten Sie auch das Preis-Leistungs-Verhältnis im Auge.

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